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Systematische Einordnung und Rechtsnatur des § 615 BGB
§ 615 BGB wird nahezu einhellig als sog. Anspruchserhaltungsnorm eingeordnet. Sie erhält den Vergütungsanspruch des Dienstleistungsschuldners in Ausnahme zu § 326 Abs. 1 S. 1 BGB aufrecht. Ob diese - bislang kaum hinterfragte - Einordnung zutreffend ist, stellt Katarina Kolak auf den Prüfstand. Sie unternimmt den Versuch, ein neuartiges Erklärungskonzept für die systematische Einordnung und Rechtsnatur der Norm zu entwickeln. ...

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